Auszug aus der Freitagspredigt vom 20.05.2016

Liebe Geschwister im Islam!

In der heutigen Freitagspredigt haben wir darüber gesprochen wie wichtig es ist, dass wir nicht zulassen, dass unsere guten Taten wertlos werden. Wir sollen auf unsere guten Handlungen achten.

Ebenso erwähnten wir einen Hadith von unseren Propheten, der über die Beschützung der guten Taten hinweist.

Abu Huraira r.a. überliefert, dass der Gesandte Allahs  seine Gefährten einst fragte:

„Wisst ihr, wer wirklich völlig mittellos ist?“

Sie antworteten: „Völlig mittellos ist derjenige, der weder Geld noch Besitz hat.“

Daraufhin sagte er: „Der Ärmste in meiner Gemeinschaft ist derjenige, der am Tage des Gerichts mit einer guten Anzahl von Gebeten und Fasten und Zakat erscheinen wird, doch hat er auch jemanden misshandelt, jemanden verunglimpft, die Waren einer anderen Person unterschlagen, jemanden getötet oder eine andere Person geschlagen. Dann wird dem Einen ein Teil seiner guten Taten gegeben, und dem Anderen ein Teil seiner guten Taten gegeben. Und wenn seine guten Taten vergeben sind, bevor er Rechenschaft abgelegt hat, dann werden Sünden der anderen (ungerecht Behandelten) auf ihn übertragen, und er wird ins Höllenfeuer geworfen werden.“ (Muslim)

Ich bitte Allah, dass Er unsere guten Taten anerkennt. Amin!

20.Mai 2016 / 13. Shaban 1437 n.H. / Ibrahim ef.Šišić / Islamisches Kulturzentrum Graz

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